AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ITK Fabrik GmbH

 

Einleitung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ITK Fabrik GmbH, Dieselstr. 18 in 70771 Leinfelden-Echterdingen (nachfolgend „ITK Fabrik“ genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen der ITK Fabrik.

In Teil I (Allgemeine Bedingungen) finden Sie Bedingungen, die für alle Lieferungen und Dienstleistungen gelten. In den Teilen II (Domains, Webhosting, E-Mail Services, Unified Messaging) und III (Soft/Hardwareverkauf, Garantie und Reparatur) finden Sie Bedingungen, die jeweils zusätzlich für die einzelnen Lieferungen und Dienstleistungen gelten. Die Bestimmungen für die einzelnen Lieferungen und Dienstleistungen gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Leistungen zusammen bereit gestellt werden.

 

 

Teil I. Allgemeine Bedingungen

1 – Geltungsbereich

1.1      Die ITK Fabrik erbringt sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB sowie der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV). Die TKV gilt auch dann, wenn in den nachstehenden Bedingungen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2      Von diesen Bedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dass die ITK Fabrik diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die ITK Fabrik in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbracht hat.

1.3      Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie durch die ITK Fabrik schriftlich bestätigt werden.

1.4      Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte der Vertragspartner.

 

2 – Angebot, Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss

2.1      Angebote der ITK Fabrik sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seinen Auftrag für die Dauer von vier Wochen ab Eingang bei der ITK Fabrik gebunden.

2.2      Der Kunde ist verpflichtet, das Angebot der ITK Fabrik sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Das gilt insbesondere für Projektangebote, in denen Annahmen getroffen wurden, die der Kalkulation und Leistungsbeschreibung zugrundegelegt wurden. Treffen derartige Annahmen nicht zu, wird der Kunde die ITK Fabrik davon unterrichten, damit das Angebot korrigiert werden kann.

2.3      Die ITK Fabrik ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.

2.4      Wird im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten entsprechend Zeitaufwand vom Kunden zu erstatten.

2.5      Ein Vertrag kommt erst durch den schriftlichen Auftrag des Kunden und die Bestätigung seitens der ITK Fabrik zustande. Die Ausführung der Lieferung oder einer Dienstleistung, die Übermittlung oder Freischaltung einer Zugangskennung und der Zugang eines Lieferscheins oder einer Rechnung beim Kunden gelten als Bestätigung. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt einer Bestätigung, muss er dieser unverzüglich widersprechen. Anderenfalls kommt der Vertrag mit Entgegennahme der Lieferung oder Erbringung der Leistung nach Maßgabe der Bestätigung zustande.

 

3 – Leistungsumfang

3.1      Der genaue Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus schriftlichen Vereinbarungen, bzw. dem Auftragsformular und diesen AGB.

3.2      Leistungs- und Lieferzeitangaben (Termine) durch die ITK Fabrik erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt; ihre Einhaltung unterliegt jedoch der jeweiligen Auslastung und Auftragslage. Termine sind nur verbindlich, wenn sie von der ITK Fabrik schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde alle relevanten Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt. Bei einem von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis verschieben sich vereinbarte Fristen bzw. verlängern sich vereinbarte Termine um die Zeitdauer vom relevanten Eintreten bis zum Wegfall des Leistungshindernisses.

3.3      Alle Server in den Rechenzentren der ITK Fabrik sind über eine komplexe Systemarchitektur an das Internet angebunden. Ein- und ausgehender Datenverkehr wird über Router, Loadbalancer, Switche etc. geleitet, die jeweils eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Eine direkte Anbindung einzelner Server zu Übergabepunkten ins Internet besteht nicht. Aus technischen Gründen sind daher die Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von Servern an bestimmten Punkten limitiert. Ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen Servern kann dazu führen, dass für diese Server und andere mit ihnen technisch im Verbund stehende Server nicht die jeweils am Port des einzelnen Servers maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die verbundenen Server verteilt. Entsprechendes gilt für Internetpräsenzen, die sich einen Server teilen. Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrskapazitäten auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt.

3.4      Die Verfügbarkeit der ITK Fabrik Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt mindestens 98 % im Jahresmittel. Die ITK Fabrik weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches der ITK Fabrik liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag der ITK Fabrik handeln, von der ITK Fabrik nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss) Einfluss auf die Leistungen der ITK Fabrik haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von der ITK Fabrik erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von der ITK Fabrik erbrachten Leistung.

3.5      Die ITK Fabrik führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Die ITK Fabrik wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird die ITK Fabrik den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

3.6      Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat je Dienst/Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe aller mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.

3.7      Die ITK Fabrik kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und der ITK Fabrik für den Kunden zumutbar ist.

3.8      Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich die ITK Fabrik vor, die dem Kunden zugewiesene IP-Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

3.9      Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einer Änderung z.B. durch eine erneute Eingabe seiner Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.

 

4 – Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1      Der Kunde ist verpflichtet notwendigen Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.

4.2      Die ITK Fabrik kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die der ITK Fabrik gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.

4.3      Der Kunde wird zur Erbringung von Leistungen im Bereich seiner Betriebssphäre rechtzeitig für eine geeignete Umgebung sorgen. Ist diese nicht gegeben, und können aus diesem Grund Leistungen nicht ausgeführt werden, trägt der Kunde hierfür die Verantwortung; eine Haftung der ITK Fabrik ist insoweit ausgeschlossen. Der Kunde wird die ITK Fabrik bei der Ausführung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften unentgeltlich unterstützen und unaufgefordert alle Informationen und Unterlagen mitteilen, die hierfür von Bedeutung sind. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist die ITK Fabrik zur Leistung nicht verpflichtet.

4.4      Der Kunde ist verpflichtet seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die die ITK Fabrik zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. Die ITK Fabrik kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der ITK Fabrik Server-Systeme beeinträchtigt wird.

4.5      Der Kunde verpflichtet sich zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.

4.6      Der Kunde ist verpflichtet Sicherungskopien von allen Daten, die er auf Server der ITK Fabrik überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei der ITK Fabrik liegen, zu erstellen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der ITK Fabrik übertragen.

4.7      Der Kunde verpflichtet sich die vereinbarten Preise fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde an die ITK Fabrik die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

 

5 – Zahlungsbedingungen

5.1      Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die Vertragslaufzeit im Voraus zahlbar, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums zur Zahlung fällig. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung des Dienstes bzw. der Übergabe der persönlichen Zugangskennung.

5.2      Sonstige Preise sind nach Erbringen der Leistung bzw. der Lieferung der Ware zu zahlen.

5.3      Die Zahlung der fälligen Entgelte erfolgt ausschließlich im elektronischen Lastschriftverfahren (ELV). Der Kunde ermächtigt die ITK Fabrik, angefallene Entgelte über sein angegebenes Bankkonto einzuziehen. Die Einziehung des Rechnungsbetrages erfolgt frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.

5.4      Gegen Forderungen der ITK Fabrik kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

 

6 – Verzug – Sperre des Dienstes

6.1      Gemäß § 19 TKV ist die ITK Fabrik berechtigt, den Anschluss bzw. Zugang des Kunden ganz oder teilweise zu sperren, wenn:

  1. a) der Kunde mit einem Betrag von mindestens EUR 75,00 in Verzug ist, eine eventuell geleistete Sicherheit aufgebraucht ist und die Sperre unter Hinweis auf die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, mit einer Frist von zwei Wochen angedroht worden ist, oder
  2. b) der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages gegeben hat,

oder

  1. c) eine Gefährdung der Einrichtungen der ITK Fabrik oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht oder droht. Das Recht zur Sperrung besteht auch bei hinreichendem Verdacht einer solchen Gefährdung. Dem Kunden bleibt die Ausräumung des Verdachts unbenommen.

6.2      Der Kunde bleibt auch während einer auf seinem Verschulden beruhenden Sperre zur Zahlung der monatlichen Vergütung verpflichtet.

6.3      Kommt der Kunde

  1. a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Vergütung

oder

  1. b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die ITK Fabrik das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

6.4      Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens – Mahnkosten gem. Preisliste sowie Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB berechnet. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei der ITK Fabrik.

6.5      Gerät die ITK Fabrik mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der TKV. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die ITK Fabrik eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.

 

7 – Änderungsbefugnis

7.1      Änderungen von Preisen, der Leistungsbeschreibungen und AGB wird die ITK Fabrik dem Kunden in Textform mitteilen. Bei Preiserhöhungen und sonstigen Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Die ITK Fabrik wird auf dieses Sonderkündigungsrecht im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Die Kündigung muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung bei der ITK Fabrik eingegangen sein.

7.2      Beabsichtigt die ITK Fabrik sonstige Preisänderungen, Änderungen der AGB oder der Leistungsbeschreibung, wird der Änderungsvorschlag dem Kunden in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform widerspricht. Die ITK Fabrik wird auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung bei der ITK Fabrik eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch der ITK Fabrik als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

 

8 – Haftung der ITK Fabrik

8.1      Für Schäden haftet die ITK Fabrik nur dann, wenn die ITK Fabrik oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der ITK Fabrik oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der ITK Fabrik auf den Schaden beschränkt, der für die ITK Fabrik bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

8.2      Die Haftung der ITK Fabrik wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

8.3      Im Anwendungsbereich der TKV bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

 

9 – Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt

9.1      Die ITK Fabrik räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. Für Open Source Programme gelten diese Bestimmungen nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.

9.2      Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen. Die ITK Fabrik ist nur Vermittler. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen.

9.3      Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung der ITK Fabrik berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.

9.4      Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung Eigentum der ITK Fabrik.

 

10 – Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1    Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

10.2    Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablaufdatum gekündigt wird.

10.3    Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor der Dienst betriebsfähig bereitgestellt oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat er der ITK Fabrik die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten oder Material/Wareneinkäufe zu ersetzen, jedoch nicht über den Betrag des für die Bereitstellung oder Änderung vereinbarten Preises hinaus.

10.4    Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

10.5    Sämtliche Kündigungen haben in Textform zu erfolgen. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung an einem Werktag Voraussetzung. Als Werktag gilt nicht der Samstag.

 

11 – Sonstiges

11.1    Die ITK Fabrik erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzregeln. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

11.2    Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der ITK Fabrik auf einen Dritten übertragen.

11.3    Die ITK Fabrik ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen, zur ordnungsgemäßen Fortführung des Vertrages, geeigneten Dritten zu übertragen oder einen solchen mit der Erbringung vertraglich geschuldeter Leistungen zu beauftragen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Übertragung/Beauftragung zu kündigen.

11.4    Die Teile II und III sind integraler Bestandteil der AGB. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen den Teilen II und III und einer der vorstehenden Bestimmungen sind die letzteren maßgebend.

11.5    Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus einem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart.

11.6    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

12 – Widerrufsbelehrung

12.1    Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Brief, Fax, Telefon, Mail) abgeschlossen wurde (Fernabsatzvertrag) steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nach 12.2 zu. Dieses Widerrufsrecht steht Ihnen auch dann zu, wenn der Vertrag durch einen Vertreter in Ihren privaten Räumen (Haustürgeschäft) abgeschlossen wurde.

12.2    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV wie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ITK Fabrik GmbH, Dieselstr. 18, 70771 Leinfelden-Echterdingen oder per Fax an 0711/460 595 09 oder per Mail an: info@itk-fabrik.de

12.3    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

12.3    Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die ITK mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch innerhalb der Widerrufsfrist).

12.4    Sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und/oder Sie den Vertrag direkt im Büro, Geschäft, Firma eines Mitarbeiters oder Partners der ITK abgeschlossen haben, gilt das vorstehende Widerrufsrecht nicht.

 

 

 

Teil II. Sonderbedingungen für Domains, Webhosting, E-Mail Services, Unified Messaging

1 – Vertragsverhältnis

1.1      Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten die DENIC-Domainbedingungen und DENIC-Domainrichtlinien.

1.2      Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. Die ITK Fabrik beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden.

1.3      Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.

 

 

 

2 – Pflichten des Kunden

2.1      Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken.

2.2      Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. Die ITK Fabrik weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind.

2.3      Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der ITK Fabrik nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere

  1. a) keine übermäßige Belastung der Infrastruktur der ITK Fabrik oder fremder Netzwerke, Rechner oder Rechnersysteme durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten oder eine anderweitige exzessive Nutzung zu verursachen, insbesondere das massenhafte Versenden von E-Mails oder sonstiger Nachrichten (Spam, JunkMails, P2P) zu unterlassen;
  2. b) es zu unterlassen, unberechtigt die Sicherheitssysteme eines fremden Rechners, Rechnersystems, Netzwerkes oder Zugangsaccounts zu überwinden oder zu umgehen („hacken“), oder die Leistungsfähigkeit eines Rechners, Rechnersystems oder Netzwerkes über die üblicherweise gewährten Leistungen hinaus zu beeinträchtigen („Denial of Service“-Angriffe) oder Handlungen vorzunehmen, die zur Vorbereitung solcher Tätigkeiten dienen (z.B. Portscans). In diesem Rahmen hat der Nutzer es auch zu unterlassen, sich Informationen zu verschaffen, die nicht für ihn bestimmt sind. Darunter fällt auch der Missbrauch des Dienstes zum Kopieren, Abhören oder Abfangen von E-Mail Nachrichten oder sonstigen Informationen, die nicht für den Nutzer bestimmt sind;

und

  1. c) nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung zu verstoßen, insbesondere keine Inhalte anzubieten, zu versenden oder zu empfangen, die strafrechtliche Tatbestände, insbesondere Volksverhetzung (§130 StGB), verbotene rechts- oder linksextremistische Propaganda, persönlichkeits-schützende Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185-189 StGB) oder Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184 StGB) erfüllen oder Rechte Dritter, wie Namens-, Urheber- und Markenrechte verletzen, sowie nicht gegen die Vorschriften des Jugendschutzes zu verstoßen. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine Nutzungen vorzunehmen, die das Ansehen der ITK Fabrik schädigen können. Der Kunde hat gezielte Verweise auf Angebote im vorstehenden Sinne zu vertreten wie eigene Angebote.

2.4      Der Kunde achtet darauf, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht vereinbart ist. Sofern die ITK Fabrik feststellt, dass das Datenvolumen eines Kunden eines Webhosting-Paketes oder Spam Filters, den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird sie den Kunden hierüber informieren. Sie kann daraufhin dem Kunden anbieten, das nächst höhere Vertragsverhältnis (z.B. ein höherwertiges Webhosting-Paket) mit einem entsprechend höheren Datenvolumen abzuschließen. Sollte ein Angebot zu einem Wechsel in das nächst höhere Vertragsverhältnis durch den Kunden abgelehnt werden, kann die ITK Fabrik das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

2.5      Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann die ITK Fabrik den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann die ITK Fabrik die Domain löschen lassen.

 

3 – Reaktion der ITK Fabrik bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

3.1      Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte oder Domains ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann die ITK Fabrik die Inhalte sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

3.2      Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann die ITK Fabrik auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann die ITK Fabrik das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

3.3      Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann die ITK Fabrik statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

3.4      Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne von 2.3, kann die ITK-Fabrik die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren.

3.5      Wird in Spam-Mails nach 2.3 eine Internetadresse genannt oder verlinkt, die von der ITK Fabrik betreut wird oder deren zugehörige Inhalte im ITK Fabrik Rechenzentrum liegen, kann die ITK Fabrik die Domain oder die Inhalte vorübergehend sperren.

3.6      Die ITK Fabrik kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

3.7      Der Entgeltanspruch der ITK Fabrik besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.

3.8      Die ITK Fabrik ist berechtigt, beim Verdacht des Verstoßes gegen straf- oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden bei ihren Ermittlungen zu unterstützen, ohne die Rechtmäßigkeit derartiger Ermittlungen bzw. Auskunftsverlangen zu überprüfen.

 

4 – Haftung der ITK Fabrik

Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an die ITK Fabrik gezahlt hat.

 

5 – Verfahren bei Vertragsbeendigung

5.1      Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/Admin C.

5.2      Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann die ITK Fabrik die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. Die ITK Fabrik weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.

5.3      Alternativ kann die ITK Fabrik die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.

5.4      Beendet die ITK Fabrik den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann die ITK Fabrik nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.

 

 

 

Teil III. Sonderbedingungen für Soft/Hardwareverkauf, Garantie und Reparatur

1 – Allgemeines

1.1      „Ware“ im Sinne dieses Vertrages sind alle vertragsgemäß dem Kunden zu überlassenden Gegenstände einschließlich Software, auch soweit sie unkörperlich, z.B. durch elektronische Übertragungsmittel zur Verfügung gestellt wird.

1.2      Die ITK Fabrik behält sich Produktänderungen vor, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.

1.2      Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, wenn die ITK Fabrik eine solche nicht ausdrücklich schriftlich übernommen hat.

1.3      Wird Ware aufgrund von Vorgaben des Kunden erstellt oder verändert so ist die ITK Fabrik ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu überprüfen. Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, die auf diese Vorgaben oder vom Kunden verwendete von Dritten gelieferte Hard- oder Software zurückzuführen sind.

 

2 – Prüfung und Gefahrübergang

2.1      Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

2.2      Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes von Waren geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von der ITK Fabrik auf den Kunden über.

2.3      Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB).

 

3 – Eigentumsvorbehalt

3.1      Die gelieferten Waren bleiben Eigentum der ITK Fabrik bis zur Erfüllung aller – auch zukünftiger – Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

3.2      Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von der ITK Fabrik an den Kunden, ist die ITK Fabrik berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware vom Kunden zurückzuverlangen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Unbeschadet dessen behält sich die ITK Fabrik vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Kunde. Zur Durchsetzung dieser Rechte darf die ITK Fabrik die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

3.3      Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der ITK Fabrik. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf diese Gegenstände nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen nutzen.

 

4 – Reparaturaufträge

4.1      Die bei Auftragserteilung angegebenen Fehlerbeschreibungen und Diagnosen gelten lediglich als Anhaltspunkte für die Fehlersuche. Im Auftrag sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Der Kunde erhält hiervon eine Kopie.

4.2      Dem Kunden obliegt die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). Sofern ein Auftrag zur Datensicherung erteilt wird, kann nicht zugesagt werden, dass dieser auch mit technisch vertretbarem Aufwand erfüllbar ist.

4.3      Für Reparaturverzögerungen, die auf Probleme mit der Ersatzteilbelieferung beruhen, übernimmt die ITK Fabrik keine Haftung.

4.4      Der bei der Fehlersuche entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat oder ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist oder der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde.

4.5      Die ITK Fabrik verwendet für die Reparatur nur neue oder generalüberholte Ersatzteile. Die ersetzten Komponenten, die während des Reparaturservice ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum der ITK Fabrik über. Das neue Ersatzteil geht in Ihr Eigentum über.

4.6      Die Gewährleistung für Reparaturarbeiten bezieht sich nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das dabei eingebaute Material. Für die im Außendienst durchgeführten Reparaturarbeiten kann die Gewährleistung nach besonderer Vereinbarung entfallen, soweit die werkstattübliche Überprüfung des Reparaturgegenstandes nicht möglich ist. Der Kunde ist hierüber vor Durchführung der Reparatur zu informieren. Auf seinen Wunsch ist die Reparatur in der Werkstatt auszuführen.

 

5 – Gewährleistung

5.1      Die ITK Fabrik gewährleistet, dass die Waren nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

5.2      Die ITK Fabrik übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Waren in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Installations- /Konfigurationsleistungen werden von der ITK Fabrik grundsätzlich nicht geschuldet, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

5.3      Sachmängelansprüche bestehen nicht

  1. a) bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit;
  2. b) bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit;
  3. c) wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind;

oder

  1. d) wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Die ITK Fabrik übernimmt keine Gewähr für Werbeaussagen des Herstellers.

5.4      Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl der ITK Fabrik zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der ITK Fabrik über. Ist die ITK Fabrik zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt die ITK Fabrik Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert die ITK Fabrik zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatz, hat der Kunde die mangelhafte Ware herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.

5.5      Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten (z. B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde, es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.

5.6      Die Gewährleistungsbestimmungen der vorstehenden Ziffer 5.1 bis 5.5 gelten entsprechend für die Erbringung von Werkleistungen. Insbesondere wird die ITK Fabrik, soweit das vereinbarte Werk die vertraglichen Funktionen oder charakteristischen Leistungsmerkmale nicht aufweist, nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine neue Leistung erbringen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde keinen Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder Ersatz der Aufwendungen nach Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst. Wegen unwesentlicher Mängel sind der Rücktritt vom Vertrag und ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen nach Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst ausgeschlossen.

5.7      Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen wird, verjähren Sachmängelansprüche in 12 Monaten und die Verjährung beginnt mit Ablieferung/Abnahme. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden aus §§ 478, 479 BGB unberührt. Der Kunde hat der ITK Fabrik im Zweifel nachzuweisen, dass ein Verbrauchgüterkauf vorlag. Sachmängelansprüche sind nur mit Zustimmung der ITK Fabrik übertragbar. Weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt die ITK Fabrik in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

5.8      Ist eine Sachmängelhaftung der ITK Fabrik nicht begründet, insbesondere weil die Ware nicht bei der ITK Fabrik bezogen wurde, weil Sachmängelansprüche bereits verjährt sind oder weil kein Sachmangel vorliegt, ist die ITK Fabrik berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden und eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 Euro für die Bearbeitung und Überprüfung zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen. Reparaturen außerhalb der Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig. Ein Kostenvoranschlag ist vom Kunden zu vergüten.

5.9      Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.

 

6 – Haftung

6.1      Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. ITK Fabrik haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet ITK Fabrik nicht für den Verlust von Daten, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

 

 

6.2      Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht:

  1. a) wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der ITK Fabrik beruht oder die ITK Fabrik vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt;
  2. b) wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von der ITK Fabrik zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden;
  3. c) bei von der ITK Fabrik eingeräumten Garantien;

oder

  1. d) Für Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von der ITK Fabrik, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.

6.3      Die Haftung entsprechend Ziffer 10.2 Satz 1 ist bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.4      Ist die Haftung der ITK Fabrik ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.5      In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von der ITK Fabrik zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von ITK Fabrik abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. Die ITK Fabrik teilt die entsprechende Deckungssumme dem Kunden auf Anfrage im Einzelfall mit.

6.6      Die ITK Fabrik haftet nicht für den Verlust von Daten oder ihre Wiederbeschaffung, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Bereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Eine ordnungsgemäße Datensicherung setzt voraus, dass der Kunde seine Daten täglich dem Stand der Technik entsprechend sichert, insbesondere Sicherungskopien in maschinenlesbarer Form anfertigt, damit diese Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Die Haftung für einen Datenverlust ist jedenfalls auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ITK Fabrik GmbH                                                                                                                   Stand: Oktober 2013

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